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Hinweise für die ordnungsgemäße Rückgabe der Wohnung |
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Sie haben sich entschlossen, in Kürze umzuziehen. Folgende Hinweise sollen Fragen und Probleme bereits vor der Abnahme klären.
Was müssen Sie tun, damit eine ordnungsgemäße Rückgabe der Wohnung erfolgen kann?
- In erster Linie gehört dazu, dass die Wohnung von allen privaten Dingen geräumt ist. Dazu zählen auch von Ihnen angebrachte Jalousien, Einbauschränke, Raumteiler, u.ä..
- Gemäß Mietvertrag sind Sie verpflichtet, die Wohnung in einem zumutbaren, ordnungsgemäßen Zustand zurück zu geben. In der Regel bedeutet dies, dass Sie Schönheitsreparaturen ausführen müssen.
Beispielsweise sind - unabhängig von der letzten Renovierung Ihrer Wohnung - Schönheitsreparaturen erforderlich, wenn:
Wände und Decken fleckig, verrußt, vergilbt, beschädigt, verschmutzt, verblasst sind, Staubränder sich abzeichnen, Tapeten ein- bzw. abgerissen sind, lose, mit ausgefallener oder spezieller Farbgestaltung versehen sind oder einfach abgenutzt sind.
Dann sind Decken und Wände zu tapezieren und fachgerecht instand zu setzen. Zuvor sind alle Nägel und Dübel bzw. eventuell vorhandene Deckenplatten, Paneele oder ähnliches zu entfernen und die Löcher zu schließen. Das einfache Überstreichen von farbigen und gemusterten Struktur- und Bautapeten reicht in der Regel nicht aus. Geklebte Friese/Bordüren sind zwingend zu entfernen. Zur fachgerechten Instandsetzung gehört auch das Streichen der Heizkörper und Rohrsystem mit einer entsprechenden weißen Heizkörperfarbe.
Es gehört auch dazu, dass Versorgungsleitungen, Türen und Fenster und ähnliches in einem einwandfreien Zustand sind.
Wenn Sie die Absicht haben, die Arbeiten selbst durchzuführen, achten Sie bitte darauf, dass die Arbeiten auch sach- und fachgerecht ausgeführt sein müssen. Nur dann können wir diese als zumutbar und pflichtgemäß bewerten. |
- Sicher haben Sie Teppichboden verlegt. Diesen müssen Sie komplett entfernen. Bitte beschädigen Sie dabei nicht die hauseigenen Fußbodenaufbauten. Wir müssen Sie sonst dafür haftbar machen.
- Zur ordnungsgemäßen Übergabe der Wohnung gehört weiterhin, dass die Ausstattungsgegenstände wie Waschbecken, Spülen, WC-Becken, Herd, Kühlschrank usw. vollständig und in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand sind. Die ordnungsgemäße Rückgabe bezieht sich auch auf die vollständige Funktionsfähigkeit elektrischer Installationen, Installationen der Be- und Entwässerung sowie alle anderen sonstigen technischen Einrichtungen.
- Beachten Sie, dass alle Schlüssel der Wohnung Eigentum des Vermieters sind, auch wenn Sie diese privat nachmachen ließen. Diese sind vollständig zu übergeben.
- Der Keller muss vollständig geräumt und zumindestens besenrein sein.
Bitte beachten Sie diese Hinweise und wir können die Übergabe der Wohnung schnell und unkompliziert durchführen.
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