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Professionelle Windsogsicherung am Steildach
Das Thema Sturmsicherung wird immer bedeutender. Stürme nehmen zu und werden immer stärker. Dadurch entsteht Gefahr für Dach und Mensch. Deshalb fordert die rechtliche Verordnung eine professionelle Sturmsicherung von Steildächern. Mit der aktuellen Fachregel des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) werden hohe Anforderungen an Befestigungen gestellt. Es müssen wesentlich größere Teilflächen der Steildächer verklammert werden und es wird auch grundsätzlich in allen Windzonen geklammert. Für den Bauherren bedeutet eine fachregelgerechte Sturmsicherung geringe Mehrkosten, dafür mehr Sicherheit auf dem Steildach. Eine genaue Analyse, welche Sturmklammer benötigt wird, ist vor Beginn der Dacheindeckung notwendig.
Unter www.fos.de können Sie eine Einzelfallberechnung durchführen und nach wenigen Mausklicks sehen, welche Klammern für das entsprechende Dachpfannenmodel geeignet sind, wie viele Klammern Sie benötigen und welches Verlegeschema einzusetzen ist.
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Informationen über Schnee- und Eislasten in Anlehnung an die DIN 1055-5
Gemäß den Festlegungen in den Landesbauordnungen werden für Dächer an allgemein zugänglichen Wegen und über Eingängen Schneefangsysteme gefordert. Schnee wirkt wie das Eigengewicht lotrecht von oben nach unten, auch bei geneigten Dächern.
Die Angaben über die Größe der anzusetzenden Schneelast beziehen sich demnach auf die Grundriss-Projektion der belasteten Dachfläche.
FLENDER-FLUX-Service: Durch die Berechnungen aus der DIN 15055-5 "Schnee und Eislasten" erstellt FLENDER-FLUX objektspezifische Berechnungen und erstellt Empfehlungen für den erforderlichen Stützabstand von FLENDER-FLUX-Schneefangsystemen aus.
Weitere Informationen von FLENDER-FLUX: Informationen
"Schnee- und Eislasten"
Hier können Sie das Formular
downloaden: Formular
"Berechnung nach DIN 1055-5"
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Dachdecker haften auch für Planungsfehler
Für Bauschäden, die auf offensichtlich falsche Planung zurückzuführen sind, haftet der ausführende Fachmann – so urteilte jetzt der Bundesgerichtshof. Entspricht die Ausführungsart nicht den anerkannten Regeln der Technik und übernimmt er diese ungeprüft, ist er für auftretende Mängel verantwortlich. Das Internetportal bau.weka.de berichtet über einen aktuellen Fall, den wir wie folgt für Sie zusammengefasst haben.
Ein Dachdecker musste jetzt für die Mängelbeseitigung an einem Flachdach aufkommen, das infolge von Planungsfehlern des Architekten Feuchtigkeitsschäden aufwies. Der Bundesgerichtshof wies ihm die alleinige Schuld für die auftretenden Mängel zu und verurteilte ihn zur Zahlung von mehr als 27.000 Euro Schadenersatz (Az.: VII ZR 119/04, IBR 1/2005, Seite 12).
Der konkrete Fall: Der Architekt des Auftraggebers hatte in der Planungsphase der Sanierung des Flachdaches schwerwiegende Fehler begangen. Diese Fehler erachtete der BHG als so eklatant, dass sie der Auftragnehmer als Fachmann hätte erkennen und die Leistung wie vorgesehen nicht hätte ausführen dürfen. Durch diese Fehler seien die Baumängel vorprogrammiert gewesen.
Der Dachdecker als Auftragnehmer, hätte vor Beginn der Leistungsausführung den Auftraggeber auf die erkennbaren Planungsfehler hinweisen und eine den Regeln der Technik entsprechende Ausführungsart verlangen müssen. Aufgrund dieser Versäumnis liegt die Haftung allein bei ihm. Quelle: bau.weka.de
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Vorschriften für den Einbau von Sicherheitsdachhaken
Immer wieder stellt sich die Frage, ob der Einbau von Sicherheitsdachhaken am konkreten Bauvorhaben zwingend vorgeschrieben ist. Leider ist die Rechtslage hierzu nicht eindeutig. Der Bauherr sollte darauf hingewiesen werden, dass der Einbau von Sicherheitsdachhaken in folgenden Fällen zwingend vorgeschrieben ist: In §28 Abs.9 der Bauordnung für Berlin ist formuliert: "Für die vom Dach aus vorzunehmenden Arbeiten sind sicher benutzbare Vorrichtungen anzubringen". Eine Konkretisierung findet sich in der DIN 4426. Dort steht unter Ziffer 5.2, dass bei Dächern mit einer Neigung bis zu 20° Anschlageinrichtungen für die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (Anseilschutz) vorhanden und so angeordnet sein müssen, dass bei der Durchführung der erforderlichen Arbeiten ein Absturz ausgeschlossen ist. Unter Ziffer 5.3 steht, dass bei Dächern mit einer Neigung über 20° Sicherheitsdachhaken nach DIN EN 517 zwingend einzubauen sind. Sie sind wie folgt auf der Fläche zu verteilen:
- Obere Reihe bis zu 1,0m unterhalb des Firstes.
- Zwischenliegende Reihen in jeweils bis zu 5,0m Abstand von der darüber liegenden Reihe.
- Untere Reihe bis 1,5m oberhalb der Traufe, jeweils gemessen in der Dachneigung.
- Der horizontale Abstand der Sicherheitsdachhaken einer Reihe darf nicht mehr als 2,0m betragen.
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Dachlattenabstand von > 0,4m
Die Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten", BGV C22, legt in §12a fest, dass an Öffnungen in Dachflächen Einrichtungen vorhanden sein müssen, die ein Abstürzen, Hineinfallen oder Hineintreten verhindern. Mit den "BG-Regeln Dacharbeiten", BGR 203, wird diese Festlegung konkretisiert. Abschnitt 4.4.1 führt aus, dass Dachflächen für Dachziegel- oder Dachsteindeckungen als geschlossene Dachflächen gelten, wenn der lichte Abstand nicht mehr als 0,4m. Die Bau-BG weist darauf hin, dass Dachdeckerfirmen die Fortführung der Dacharbeiten untersagt wird, wenn bei Dachlattenabständen von > 0,4m keine Maßnahmen gegen Absturz getroffen wurden, wie z.B. die Montage von Fangnetzen.
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Neufassung der DIN 4074 - Sortierung von Holz nach Tragfähigkeit
Mit der Veröffentlichung der DIN 4074 im Juni 2003 als Weißdruck, ist diese DIN für Holzbauprodukte bindend. Die DIN 4074 regelt, wie Holz für tragende und aussteifende Teile nach seiner Tragfähigkeit sortiert werden muss. Über die wichtigsten Neuerungen möchten wir Sie nachstehend informieren:
- Messbezugsfeuchte 20%, trocken (früher 30% frisch)
- getrennte Kriterien für frisches und trockenes Bauschnittholz
- schärfere Sortierkriterien, insbesondere für Rissbildung und Ästigkeit
- spezielle Sortierkriterien für hochkant beanspruchte Bretter und Bohlen
- spezielle Sortierkriterien für Latten
- spezielle Sortierkriterien für Laubschnittholz
- Festlegung der Kennzeichnung und Verantwortlichkeit für die Sortierung
Bauholz nach der Neufassung der DIN 4074 beinhaltet damit eine wesentlich höhere Produktqualität.
1. Einschnitt mit Übermaß Bauschnittholz nach DIN 4074 - ob frisch oder trocken geliefert - ist im Maß immer trocken maßhaltig. Der Kunde hat einen Anspruch auf Maßhaltigkeit bei 20% Holzfeuchte. Dies erfordert im Sägewerk einen Einschnitt des frischen Holzes mit Übermaß. Da das Bezugsmaß bei 20% Holzfeuchte liegt und die Fasersättigung bei 30%, ist beim Einschnitt ein Übermaß von 2,4% in der Stärke und Breite zuzugeben. Zusammen ergibt sich ein Übermaßvolumen von ca.5%. Der Käufer erhält also bei frischer Ware mehr Holz.
2. Kennzeichnung mit dem Ü-Zeichen Wird Bauschnittholz für tragende Zwecke bestellt, muss es nach DIN 4074 sortiert und mit einem Ü-Zeichen versehen werden. Der Empfänger des Bauprodukts muss die Übereinstimmung mit der technischen Regel (ÜH), die durch das Ü-Zeichen erfolgt, erkennen können. Aus dem Ü-Zeichen ergibt sich, in welche Sortierklasse nach DIN 4074 das Bauschnittholz sortiert wurde. Bei trocken sortiertem Bauschnittholz enthält das Ü-Zeichen den Zusatz "TS" für trocken sortiert. Fehlt im Ü-Zeichen dieser Zusatz "TS", ist das Bauschnittholz frisch sortiert worden. Frisch sortiertes Bauschnittholz muss vor einer Verwendung als trockenes Bauschnittholz (mittlere Holzfeuchte max.20%) nochmals verantwortlich nachsortiert und neu mit dem Ü-Zeichen einschließlich des Zusatzes "TS" gekennzeichnet werden.
3. Bauholz Wir möchten besonders auf das Produkt "DIN 4074 Bauschnittholz" hinweisen, das in einer Verbändevereinigung zwischen Zimmererhandwerk und Sägeindustrie definiert wurde. "DIN 4074 Bauschnittholz" gibt es als "Sortiment 1 trocken" sowie als "Sortiment 2 frisch".
Sortiment 1: Holzfeuchte 20%, trockensortiert nach DIN 4074-1, Einschnittart mehrstielig - soweit bei den gewünschten Dimensionen möglich, mindestens Schnittklasse A nach DIN 68365 - Bauholz für Zimmerarbeiten.
Sortiment 2: Sortierung im frischen Zustand. Krümmung und Schwindrisse werden daher bei der Sortierung nicht berücksichtigt. Holzfeuchte bei der Sortierung >20% nach DIN 4074-1, Schnittklasse bedarf der individuellen Vereinbarung.
Bitte beachten Sie bei Ihren Bestellungen, dass Sie uns informieren, wenn das Holz tragend oder aussteifend eingesetzt wird. Wir lassen das Holz dann mit dem notwendigen Übermaß einschneiden und sortieren nach S10. Wir sorgen durch die Gleichsetzung von Nennmaß, Bestellmaß und Berechnungsmaß für mehr Markttransparenz für den Kunden beim Kauf von Bauholz. Bedenken Sie bitte bei Ihrer Kalkulation, dass die 5% Übermaßvolumen künftig auf den cbm-Preis zugeschlagen werden und somit enthalten sind.
Wird nicht ausdrücklich S10 bestellt, gehen wir davon aus, dass Sie das Holz selbst sortieren, oder dieses nicht tragend oder aussteifend eingesetzt wird. Einschnittmaße entsprechen dann lediglich Ihren Bestellmaßen. Wir liefern Ihnen dann Schnittholz für allgemeine Verwendungszwecke, sortiert nach den Vorgaben der Tegernseer Gebräuche. (siehe auch "Neue Mindestquerschnitte für Dachlatten")
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Mindestquerschnitte für Dachlatten
Um die Durchbruchgefahr auf ein Minimum zu reduzieren, sind die Dachlattenquerschnitte erhöht worden. Die Änderungen gelten ab dem 1.April 2003. Wir wollen die neuen Querschnitte frühzeitig bekannt machen, damit nicht unnötig falsche Lagerbestände aufgebaut werden und eine Berücksichtigung bei Angebotsbearbeitung und Planung möglich ist.
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Tragende Dachlatten ohne rechnerischen Nachweis aus Nadelholz |
| Nennquerschnitt in mm |
Auflagerabstände (Achsmaß) in mm |
Sortierklasse nach DIN 4074-1 |
| 24/48 |
bis 0,70 |
S 13 |
| 24/60 |
bis 0,80 |
S 13 |
| 30/50 |
bis 0,80 |
S 10 |
| 40/60 |
bis 1,00 |
S 10 |
- 24/48 nur bei Dachdeckungen mit Dachlattenabständen bis 17cm zulässig! - Die Sortierklasse bezieht sich auf die neue DIN 4074-1, Sortierung von Holz der Tragfähigkeit, Teil 1: Nadelschnittholz. Die neue Norm lässt nach DIN EN 336 nur eine Abweichung von den Nennquerschnitten um höchstens 1mm zu. Der Nennquerschnitt wird auf trockenes Holz (<20%) bezogen.
Seitens des ZVDH wird folgende Kennzeichnung für Dachlatten vorgeschlagen: Jede Dachlatte wird beidseitig an der Stirnseite mit der Farbe der jeweiligen Sortierklasse gekennzeichnet. Dabei sind folgende Farben zu verwenden:
- Dachlatten S 10: Kennzeichnung in rot
- Dachlatten S 13: Kennzeichnung in blau
Die neuen Dachlattenquerschnitte sind bindend, wenn auf rechnerische Nachweise verzichtet werden soll. Gerade zu Beginn der Umstellung sollten Sie beim Einkauf der Dachlatten die erforderlichen Querschnitte und Sortierklassen deutlich angeben und bei der Lieferung auch prüfen, ob Sie die richtigen Dachlatten erhalten haben.
Für Sparrenabstände bis zu einem Meter ist kein rechnerischer Nachweis für Querschnitt und Verbindungsmittel der Dachlatten zu führen, wenn sie den Mindestwerten der obigen Tabelle entsprechen. Sind Auflagerabstände über einem Meter vorhanden, muss, wie gehabt, ein statistischer Nachweis für Querschnitt und Verbindungsmittel sowie Sortierklasse geführt werden. Neben Eigengewicht der Dachhaut und der allgemeinen Verkehrslast sind dabei die Einwirkungen aus dem Arbeitsbetrieb zu berücksichtigen. |
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